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15 April 2022

Beteiligung der Delegation im Bereich der Telearbeit

AM
Arendt & Medernach

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Arendt combines the entire value chain of services dedicated to Asset Managers, Banks, Insurers, Public Institutions and Private Clients operating in Luxembourg.

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Legal & Tax

We assist clients in structuring and running their business from a legal and tax standpoint across Luxembourg. Our teams directly serve international clients or work in close collaboration with foreign partner law firms.

Together with our regulatory consultants and investor services experts, we bridge the gap between legal/tax advice and its implementation. We deliver best-in-class services along our clients’ business life cycles.

The 450 legal experts of Arendt & Medernach have a wealth of experience in a wide variety of specialisations. Together, they are able to advise on a complete range of 15 complementary practice areas, including Investment Management, Private Equity, Banking and Corporate Law.

Das Gesetz vom 1. April 2022, das die Einbeziehung der Personalvertretung in Bezug auf Telearbeit vorschreibt, wurde am 12. April 2022 veröffentlicht und tritt zum 16. April 2022 in Kraft.
Luxembourg Coronavirus (COVID-19)
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Gesetz vom 1. April 2022 zur Änderung der Artikel L. 414-3 und L. 414-9 des Arbeitsgesetzbuchs.

Das Gesetz vom 1. April 2022, das die Einbeziehung der Personalvertretung in Bezug auf Telearbeit vorschreibt, wurde am 12. April 2022 veröffentlicht und tritt zum 16. April 2022 in Kraft.

Mit der Gesundheitskrise und dem Lock-Down hat sich die Telearbeit als neue Form der Arbeitsorganisation durchgesetzt.

Um einen Rahmen für diese Praxis zu schaffen, die auch nach dem Ende der Covid-19-Pandemie fortbestehen sollte, unterzeichneten die Sozialpartner am 20. Oktober 2020 ein "Übereinkommen über die rechtliche Regelung der Telearbeit" (im Folgenden "Übereinkommen"). Dieses wurde das durch Großherzogliche Verordnung vom 22. Januar 2021 für allgemein verbindlich erklärt.

Das Übereinkommen forderte den Gesetzgeber insbesondere dazu auf, das Arbeitsgesetzbuch zu ändern, damit die Personalvertretung bei der Einführung oder Änderung einer spezifischen Regelung für Telearbeit auf Unternehmensebene einbezogen wird. Dies ist nun mit dem Gesetz vom 1. April 2022 zur Änderung der Artikel L. 414-3 und L. 414-9 des Arbeitsgesetzbuches (im Folgenden das "Gesetz"), das am 16. April 2022 in Kraft tritt, geschehen.

Das Gesetz hat der Liste der Pflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Information und Anhörung der Personalvertretung über das Leben des Unternehmens, die in allen Unternehmen mit mindestens 15 Beschäftigten stattfinden muss, einen weiteren Punkt hinzugefügt.

Artikel L. 414-3 des Arbeitsgesetzbuches sieht nun einen Absatz 6 vor, in dem es heißt: "Der Unternehmensleiter ist verpflichtet, die Personalvertretung über die Einführung oder Änderung einer spezifischen Regelung für Telearbeit auf Unternehmensebene zu informieren und anzuhören".

Das Gesetz hat außerdem die Liste der Entscheidungen, die im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und der Personalvertretung in Unternehmen mit mindestens 150 Beschäftigten (während der zwölf Monate vor dem ersten Tag des Aushangs mit der Ankündigung der Wahlen) getroffen werden müssen, um einen zusätzlichen Punkt 8 ergänzt.

So muss in Unternehmen mit mindestens 150 Beschäftigten die Einführung oder Änderung einer spezifischen Regelung für die Telearbeit auf Unternehmensebene im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und der Personalvertretung erfolgen (neuer Absatz 8 von Artikel L. 414-9 des Arbeitsgesetzbuches).

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.

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