Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes Teil 1: Vorteile der deutschen Staatsbürgerschaft, Verringerung der Mindestvoraufenthaltsdauer, Vorschau

Der in zwei Teilen angelegte Blog beschäftigt sich mit der lang erwarteten revolutionären Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts, deren Großteil an gesetzlichen Neuregelungen am 27. Juni 2024 in Kraft treten wird.*
Germany Immigration
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Der in zwei Teilen angelegte Blog beschäftigt sich mit der lang erwarteten revolutionären Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts, deren Großteil an gesetzlichen Neuregelungen am 27. Juni 2024 in Kraft treten wird.*

Das bereits zu Beginn des Jahres verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts kann wahrhaftig als revolutionär deshalb bezeichnet werden, weil es die in Deutschland längst überflüssige Mehrstaatigkeit erlaubt und der Einbürgerungsbewerber seine ausländische Staatsangehörigkeit zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit somit nicht mehr aufgeben muss. Zudem wird die lange Mindestvoraufenthaltsdauer in Deutschland von ganzen acht Jahren als zentrale Grundvoraussetzung zur Einbürgerung auf fünf und unter gewissen Voraussetzungen sogar auf drei Jahre verkürzt. Weitere essenzielle Änderungen betreffen die Geburt ausländischer Kinder in Deutschland, den Wegfall des Optionsverfahrens sowie bestimmte rechtliche Begünstigungen für die sogenannte Gastarbeiter- und Vertragsarbeitergeneration.

Im ersten Teil des Blogs sollen zunächst die allgemeinen Vorteile der deutschen Staatsbürgerschaft aufgezeigt werden, bevor das Augenmerk der ersten großen Gesetzesänderung der Verringerung der Mindestvoraufenthaltsdauer in Deutschland geschenkt werden soll. Ein erstes Zwischenfazit sowie ein Ausblick auf den zweiten Teil beschließen den Blog.

Vorteile der deutschen Staatsbürgerschaft

Die Vorteile einer deutschen Staatsbürgerschaft und damit die Erlangung des deutschen Reisepasses sind äußerst zahlreich und vielfältig. So gilt letzterer als einer der stärksten der Welt und bietet weitreichende rechtliche Vorteile bei der Einreise und dem Aufenthalt in zahlreichen Staaten der Welt. Als deutscher Staatbürger kommen Sie zudem in den Genuss der sogenannten Deutschengrundrechte, die ausschließlich diesen, nicht aber Ausländern vorbehalten sind. Dazu zählen die Berufs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Sie erhalten außerdem das aktive und passive Wahlrecht, was Ihre politischen Partizipationsmöglichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland stärkt. Als deutscher Staatsbürger besteht darüber hinaus Zugang zum deutschen Beamtentum. Sie können somit Berufe ergreifen, die eine Verbeamtung vorsehen oder zumindest in Aussicht stellen. Während selbst der unbefristete Aufenthaltstitel der deutschen Niederlassungserlaubnis unter bestimmten Umständen – so z. B. bei einem Aufenthalt von über sechs Monaten im Ausland – grundsätzlich erlöschen kann, entfällt dieses Risiko als weiterer Vorteil einer deutschen Staatsbürgerschaft. Schließlich erlangen sie mit der letzteren zugleich und automatisch auch die sogenannte Unionsbürgerschaft und genießen damit Freizügigkeit innerhalb der gesamten Europäischen Union, die momentan 27 Mitgliedstaaten umfasst.

Erste große Gesetzesänderung: Verringerung der Mindestvoraufenthaltsdauer

Zurzeit kann die deutsche Staatsbürgerschaft im Falle der sogenannten Anspruchseinbürgerung grundsätzlich nur nach erst acht Jahren Voraufenthaltsdauer in Deutschland erlangt werden. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass während dieser gesamten Zeit über der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland rechtmäßig und zudem grundsätzlich auch ununterbrochen gewesen sein muss. Alle drei Tatbestandsmerkmale – gewöhnlicher Aufenthalt, rechtmäßig, ununterbrochen – sind nicht selten problematisch und sollten besonders sorgfältig in jedem Einzelfall geprüft werden. Insbesondere wird der Aufenthalt in Deutschland bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten im Ausland grundsätzlich unterbrochen. Dem muss proaktiv mit einem Antrag auf Verlängerung der Wiedereinreisefrist begegnet werden.

All dies gilt es auch weiterhin zu beachten, wobei der Gesetzgeber aber nunmehr endlich erkannt hat, dass die Zeitdauer von grundsätzlich acht Jahren der Würdigung einer angemessenen Integration in die deutschen Lebensverhältnisse in zeitlicher Hinsicht nicht mehr der Realität angemessen ist. Eine hinreichende Integration wird daher nun bereits nach grundsätzlich fünf Jahren rechtmäßiger und ununterbrochener gewöhnlicher Aufenthaltsdauer in Deutschland angenommen. Die Staatsangehörigkeitsbehörde kann auf Ermessenswege diese Zeitspanne auf nur drei Jahre verkürzen, wenn der Einbürgerungsbewerber deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen und zudem besondere Integrationsleistungen – insbesondere besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement – vorweist.

Darüber hinaus sind aber auch weiterhin die Einbürgerungsvoraussetzungen des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Verfassung, die Lebensunterhaltssicherung, die Straffreiheit, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland zu erfüllen.

Vorschau

Alleine aufgrund der Verringerung der Mindestvoraufenthaltsdauer ist mit einem extremen und sprunghaften Anstieg der Einbürgerungsanträge bei den zuständigen deutschen Staatsangehörigkeitsbehörden zu rechnen, wobei bei Weitem diese nicht allesamt hierauf in personeller und organisatorischer Hinsicht vorbereitet sein werden. Dies wird selbstverständlich wiederum zu noch höheren Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten oder sogar Jahren führen. Die deutschen Staatsangehörigkeitsbehörden haben aber von Gesetzes wegen grundsätzlich nur drei Monate Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden, bevor prinzipiell eine sogenannte Untätigkeitsklage erhoben werden kann. Eine rechtsanwaltliche Vertretung bei Ihrem Einbürgerungsantrag wie durch Fragomen kann Ihnen dabei behilflich sein, diese übermäßigen Bearbeitungszeiten möglichst zu verkürzen, indem wir die behördlichen Entscheidungsträger an diese gesetzliche Frist – einmal subtiler und einmal bestimmter – erinnern und es dabei verstehen, wohlwollenden Druck auf sie auszuüben.

Möchten Sie mehr erfahren?

Bitte halten Sie auch Ausschau nach dem zweiten Teil der Blogserie, der sich unter anderem mit der zweiten großen Neuregelung der Reform beschäftigt: der Zulassung von Mehrstaatigkeit, ohne seine ausländische Staatsangehörigkeit im Zuge der deutschen Einbürgerung aufgeben zu müssen. Zudem wird im zweiten Teil aufgezeigt, inwieweit eine rechtsanwaltliche Vertretung namentlich im Staatsangehörigkeitsrecht besonders vorteilhaft ist und warum gerade eine global agierende Rechtsanwaltskanzlei wie Fragomen hierbei von unschätzbarem Wert für den Antragsteller sein kann.

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.

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