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17 September 2020

To The Point: Gesellschafts - Und Unternehmensrecht Q3/2020

SA
Schoenherr Attorneys at Law

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OGH zur Gründungsprivilegierung: Eine GmbH kann auch während aufrechter Gründungsprivilegierung eine Kapitalerhöhung durchführen
Austria Corporate/Commercial Law
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3. Quartal 2020

In unserem "to the point" beleuchten unsere Experten für Sie jedes Quartal die aktuelle österreichische Rechtsprechung im Gesellschafts- und Unternehmensrecht.

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In dieser Ausgabe:

OGH zur Gründungsprivilegierung: Eine GmbH kann auch während aufrechter Gründungsprivilegierung eine Kapitalerhöhung durchführen. Ein im Zuge einer Kapitalerhöhung neu hinzutretender Gesellschafter kann aber keine gründungsprivilegierte Stammeinlage übernehmen.

OGH zur Formpflicht der GmbH-Anteilsübertragung: Fällt das Verpflichtungs- (Signing) und Verfügungsgeschäft (Closing) einer GmbH-Anteilsübertragung zeitlich auseinander, so gilt das Formgebot des Notariatsakts sowohl für das Verpflichtungs- als auch für das Verfügungsgeschäft.

OGH zur gerichtlichen Abberufung des Geschäftsführers: Wird ein Insichgeschäft eines Gesellschafter-Geschäftsführers vom anderen Gesellschafter grundsätzlich genehmigt und ist der Vertrag fremdüblich, so spricht das gegen das Vorliegen eines wichtigen Grunds zur gerichtlichen Abberufung des Geschäftsführers.

OGH zur Solidarhaftung von Gesellschaft und Geschäftsführern: Bei ausnahmsweiser, direkter Außenhaftung der Geschäftsführer muss der Anspruch auch gegen die Geschäftsführer innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemacht werden. Ein allfällig pfändbarer Regressanspruch der Gesellschaft entsteht erst mit Zahlung.

OGH zur Anfechtung eines Squeeze-out-Beschlusses: Der HV-Beschluss über einen Gesellschafterausschluss nach dem GesAusG lässt sich wegen Rechtsmissbrauchs grundsätzlich nur dann anfechten, wenn gerade die Voraussetzungen für den Gesellschafterausschluss rechtsmissbräuchlich herbeigeführt wurden.

OGH zur actio pro socio: Gibt der Geschäftsführer einer Komplementärgesellschaft pflichtwidrig keine Ertragsteuererklärung für die KG ab, so kann ausnahmsweise ein Kommanditist selbst Schadenersatz gegenüber dem Geschäftsführer einklagen. Für die actio pro socio ist aber maßgeblich, dass die Gesellschaftereigenschaft im Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs noch besteht.

OGH zum EKEG: Die Rückzahlungssperre des EKEG ist auf Kredite von bloß möglichen, zukünftigen Gesellschaftern nicht anzuwenden.

OGH zur Handelsgerichtsbarkeit beim Unternehmenskauf: Bei Streitigkeiten aus Anteilskaufverträgen über Gesellschaften besteht grundsätzlich auch bei Minderheitsbeteiligungen handelsgerichtliche Zuständigkeit.

OGH zum Vereinsrecht: Für das Mitglied eines Vereins, der Teil einer mehrstufigen Struktur ist (zB mit einer Dachverbandsspitze), ist bei einer Klage des Mitglieds gegen den Dachverband keine zwingende Vorschaltung der vereinsinternen Schlichtungsstelle erforderlich.

Investitionskontrollgesetz: Seit 25.07.2020 gilt ein neuer Rechtsrahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in österreichische Unternehmen, der neue Herausforderungen für die Transaktionsberatung schafft.

Zugangsöffnung bei Ziviltechnikern und Tierärzten: Infolge einer EuGH-Entscheidung aus 2019 sind Gesetzesentwürfe zur Novellierung des Ziviltechnikergesetzes und zur Neufassung des Tierärztegesetzes in Begutachtung, die eine teilweise Öffnung der Beteiligung durch berufsfremde Personen vorsehen.

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The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.

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