Heute hat die Stimmbevölkerung der Einführung der OECD/ G20-Mindeststeuer in der Schweiz zugestimmt. Mittels einer Verfassungsänderung wurde die Grundlage geschaffen, Gewinne von Schweizer Gesellschaften und Betriebsstätten multinationaler Unternehmen (Multinational Enterprises; MNE") ab 1. Januar 2024 einheitlich zu einem effektiven Gewinnsteuersatz von 15% zu versteuern.

ANWENDUNGSBEREICH

International tätige Unternehmen, die über Geschäftseinheiten (Tochtergesellschaften, Betriebsstätten) in mindestens zwei unterschiedlichen Staaten verfügen, fallen in den Anwendungsbereich der Ergänzungssteuer, wenn der konsolidierte weltweite Umsatz aus zwei der letzten vier Geschäftsjahre mindestens EUR 750 Mio. beträgt.

KRITERIEN

  • Mind. zwei Geschäftseinheiten in zwei unterschiedlichen Staaten; sowie
  • mind. EUR 750 Mio. konsolidierter weltweiter Umsatz in zwei der letzten vier Geschäftsjahre.

WAS ÄNDERT SICH DURCH DIE EINFÜHRUNG DER MINDESTSTEUER?

Bis anhin gilt für international tätige Schweizer Unternehmen die Massgeblichkeit der Handelsbilanz, welche nach Schweizer Obligationenrecht zu erstellen ist, wobei steuerliche Korrekturen in der Steuerbilanz vorgenommen werden. Neu muss ab 1. Januar 2024 die Gewinnermittlung für jede Schweizer Gesellschaft eines international tätigen Unternehmens zusätzlich nach einem anerkannten Rechnungslegungsstandard (wie z.B. IFRS, US GAAP oder Swiss GAAP FER) erfolgen und müssen steuerliche Korrekturen nach den OECD/G20 Global Anti-Base Erosion Model Rules (GloBE Rules") vorgenommen werden. Es ist zu erwarten, dass die Erstellung separater Abschlüsse erhebliche Ressourcen beanspruchen wird.

Wird im Ansässigkeitskanton einer Schweizer Geschäftseinheit nach Massgabe der GloBE Rules der Mindestgewinnsteuersatz von 15% unterschritten, so wird ab dem 1. Januar 2024 die Differenz zum Mindestgewinnsteuersatz von 15% als Ergänzungssteuer erhoben. Die Berechnung erfolgt hierbei für alle Schweizer Geschäftseinheiten eines international tätigen Unternehmens aggregiert (sog. Jurisdictional Blending).

Die sich erheblich von den Schweizer Steuervorschriften unterscheidenden GloBE Rules können selbst bei Gesellschaften, welche in Kantonen domiziliert sind, die einen effektiven Gewinnsteuersatz von über 15% kennen, zur Erhebung einer Ergänzungssteuer führen.

HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN

Es empfiehlt sich zu analysieren, inwiefern Schweizer Unternehmen von den neuen Vorschriften betroffen sein werden, um mögliche Planungsmöglichkeiten auszuschöpfen und notwendige Compliance-Massnahmen aufzusetzen. Ein besonderes Augenmerk ist auf M&A-Transaktionen und Umstrukturierungen zu legen, welche bereits heute Auswirkungen auf die Gewinnermittlung gemäss den per 1. Januar 2024 geltenden GloBE Rules haben können.

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