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13 January 2025

Gable Insurance | Bestreitung Von Gläubigerforderungen

NA
Niedermüller Attorneys

Contributor

Based in Vaduz, we are an internationally oriented commercial law firm with extensive experience in foundation law, asset recovery, investor proceedings, tort law, and international white-collar crime. Renowned for representing international clients in court and arbitration proceedings, we also specialize in regulatory advice, including obtaining financial market authorizations under MiFID II.

Our expertise extends to blockchain technology, assisting clients in structuring, authorizations, token issuance (ICO, STO, IEO), and subsequent listings. Together with trusted partners, we provide tailored guidance on international corporate structures, estate planning, and cross-border M&A transactions.

Through close collaboration with leading global law firms, tax advisors, and auditors, we offer comprehensive support for advisory and dispute resolution needs. Our mission is to exceed client expectations with proactive support and innovative solutions, transforming challenges into opportunities.

In dem beim Fürstlichen Landgericht anhängigen Konkursverfahren über das Vermögen der Gable Insurance AG in Konkurs, einem ehemaligen Versicherungsunternehmen mit Sitz in Liechtenstein hat der Masseverwalter diverse bekannte angemeldete Gläubigerforderungen ganz oder teilweise bestritten.
Liechtenstein Insurance

In dem beim Fürstlichen Landgericht anhängigen Konkursverfahren über das Vermögen der Gable Insurance AG in Konkurs, einem ehemaligen Versicherungsunternehmen mit Sitz in Liechtenstein hat der Masseverwalter diverse bekannte angemeldete Gläubigerforderungen ganz oder teilweise bestritten.

Bislang war es jedoch dem Masseverwalter und dem Gericht bislang in zahlreichen Fällen nicht möglich, die Gläubiger rechtswirksam davon zu verständigen, dass die von ihnen angemeldeten Forderungen bestritten wurden.

Zu beachten ist dabei, dass der Zugang einer solchen Verständigung nach dem massgeblichen Konkursrecht eine nicht verlängerbare Frist von 14 Tagen auslöst, binnen welcher der Gläubiger eine Klage zur Geltendmachung der bestrittenen Forderungen auslöst (Anordnungsklage). Unterbleibt eine solche Klage sind die Gläubiger vom Konkursverfahren ausgeschlossen und können die Forderungen nicht mehr geltend gemacht werden.

Das Fürstliche Landgericht hat sich mittlerweile dazu entschlossen, die Gläubiger durch Kundmachung im elektronischen Amtsblatt über die Bestreitung zu verständigen, sodass mit der Kundmachung die Frist zur Erhebung der Anordnungsklage ausgelöst werden soll.

Entsprechend besteht für diejenigen Gläubiger, deren Forderungen bestritten wurden, aber an einer Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Forderungen festhalten wollen, erhöhter Handlungsbedarf. Denn im Falle der Untätigkeit würden ihre bestrittenen Forderungen aus dem Konkursverfahren ausgeschlossen.

Unsere Kanzlei vertritt bereits eine Vielzahl an Gläubigern im Konkursverfahren und unterstützt diese bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Gerne unterstützen wir betroffene Gläubiger bei der Prüfung und Geltendmachung bestrittener Forderungen gegenüber der Konkursmasse.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:office@niedermueller.law

Originally published 16 November 2023.

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.

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