In Deutschland wie auch in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wird die Umsatzsteuer nach dem Prinzip der Mehrwertsteuer (MwSt) erhoben. Die MwSt ist ein weltweit anzutreffendes Besteuerungsprinzip. Mehrwertsteuern oder ähnliche Steuern gibt es in derzeit rund 150 Ländern. Für viele Staatshaushalte ist die MwSt die wichtigste Einnahmequelle. So ist das deutsche MwSt-Aufkommen vor der Lohnsteuer den vordersten Platz bei den Steuereinnahmen eingenommen. In Anbetracht der fiskalischen Bedeutung der MwSt sind Maßnahmen, die auf die Sicherung des MwSt-Aufkommens gerichtet sind, politisch hoch willkommen.

Bei der Steuererhebung bedient sich der Staat weitgehend der Unternehmen. Die MwSt ist eine indirekte Steuer, die den Endverbrauch belasten soll, aber bei den Unternehmen im Wege der Selbstdeklaration erhoben wird. Die Unternehmen fungieren als Steuereinnehmer für Rechnung des Staates und im Interesse der Staatskasse. Sie müssen die Aufnahme und Veränderung ihrer Unternehmenstätigkeit unaufgefordert melden, regelmäßig MwSt- Erklärungen einreichen und die geschuldete Steuer an den Fiskus abführen. Daneben müssen sie für Zwecke der Prüfung durch die Steuerverwaltung Bücher und Nachweise führen. Das macht die MwSt für den Staat zu einer bürokratiearmen Einnahmequelle; für die Unternehmen, die ihre MwSt nach Maßgabe oft komplizierter Vorschriften korrekt abrechnen müssen, ist die MwSt hingegen mit sehr viel Bürokratie verbunden, belastet mit der Hypothese drastischer Sanktionen, falls die umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben nicht genau erfüllt werden.

Auch in rezessionsbedingten Krisenzeiten gilt die MwSt als modernes Finanzierungsinstrument des Staates. Denn abgesehen von der Beteiligung am Erhebungsverfahren soll die MwSt nicht die Unternehmen belasten, sondern den Endverbrauch. Im Vergleich zu den Unternehmensgewinnen ist der private Endverbrauch relativ stabil. Im grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen Unternehmen kommt üblicherweise das Bestimmungslandprinzip zur Anwendung. Importe unterliegen damit typischerweise der MwSt, wohingegen Exporte von der MwSt befreit sind; das gilt sinngemäß auch für die Verbringungen innerhalb der EU. Je mehr sich ein Staat über die MwSt finanziert, umso mehr stärkt er den eigenen Export gegenüber dem heimischen Binnen- und dem Importmarkt. Zumindest in der EU besteht ein langjähriger Trend, die MwSt-Sätze zu Gunsten von Einkommenund Körperschaftsteuersenkungen weiter zu erhöhen. Dieser Trend dürfte sich auch in Anbetracht der demographischen Verschiebung der Alterspyramide forstsetzen.

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