Das WTO Brexit hat Auswirkungen nicht nur auf den finanziellen Mehraufwand, den Beschaffungsprozess und die Logistik der EU 27 Unternehmen, sondern können auch die internen Unternehmensstrukturen beeinflussen. Lieferungen von Unionsware zwischen dem VK und der EU27 bedürfen in Zukunft im Rahmen des Szenarios WTO-Status einer elektronischen Einfuhr- bzw. Ausfuhranmeldung.

Der Brexit kann maßgeblich auf den Personalaufwand in Unternehmen und Behörden sowohl in der EU27 als auch im VK auswirken. Zusätzlich kann in den nötigen IT-Systemen zur Zollabfertigung ein mögliches Problem für Unternehmen auftreten.

Der bei der Zollabfertigung entstehende, hohe Mehraufwand, der von den Unternehmen bewältigt werden muss, verursacht höchstwahrscheinlich einen zusätzlichen Personalaufwand. Bisher musste lediglich bei vielen Unternehmen einmal monatlich eine INTRASTAT-Meldung durchgeführt werden. Nach dem Brexit müssen zukünftig für jede Einzelsendung, die in das VK überführt werden soll, Exportdokumente ausgestellt werden. Die neuen Handelsbeziehungen bedeuten, dass bestimmte Schritte bei der Warenausfuhr eingehalten werden müssen. Die Mitarbeiter müssen zum Beispiel Warensendungen bilden und Ausfuhranmeldungen durchführen. Ob zusätzliches Personal benötigt wird, ist abhängig vom administrativen Mehraufwand, welcher im Unternehmen zukünftig für den Warenaustausch mit dem VK betrieben werden muss.

Ein Mangel an Personal, an Dienstleistungen und an Fachkompetenz kann die Abwicklung der Zollförmlichkeiten erschweren oder sogar verhindern. Demnach wird in jedem Unternehmen Personal benötigt, welches über das nötige Fachwissen verfügt, um den zukünftigen Warenaustausch zwischen dem VK und der EU27 zu verwalten. Der potentielle Aufwand für interne Unternehmensstrukturen ist davon abhängig, ob der Warentransfer durch interne Mitarbeiter oder aber durch einen Spediteur abgefertigt werden muss.

Es besteht ein Risiko für Unternehmen, die bisher ausschließlich innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gehandelt haben und folglich keine Erfahrung mit der Belieferung von Drittländern gemacht haben. Diesen fehlt es hauptsächlich an der nötigen Expertise und an fachkompetentem Personal. Vor allem fehlt kleineren Unternehmen oftmals an den nötigen internen Strukturen und sie deswegen häufig Spediteure beschäftigen, die den administrativen Aufwand durchführen. Wird kein Spediteur eingesetzt, werden Mitarbeiter mit den entsprechenden Aufgaben betraut und müssen daraufhin den zusätzlichen Mehraufwand für den VK-EU27-Handel leisten, aber dennoch ihren bisherigen Aufgaben nachkommen. Dadurch besteht die Gefahr, dass mangels Kompetenz und Zeit Ungenauigkeiten oder Falschangaben entstehen. Wird ein Spediteur beauftragt, fällt dennoch Arbeitsaufwand an und wird Fachpersonal benötigt, da der Spediteur bestimmte Daten für den jeweiligen Warentransport benötigt und diese direkt vom Unternehmen erhalten muss. Die meisten kleineren Unternehmen hiermit bereits überfordert sein werden.

Zusätzlich müssen EDV-Voraussetzungen geschaffen werden, die eine Anbindung an ein geeignetes Zollsystem ermöglichen. Die zollrechtliche Abwicklung wird anfangs verlangsamt ablaufen, bis eine gewisse Routine bei der Vorgehensweise erlangt wird.

Der Mangel an Personal vor allem für das VK kritisch ist, da künftig Ware aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten zollrechtlich abgewickelt werden muss, wohingegen EU-Mitglieder nur Ware aus dem VK abfertigen müssen. Das VK hat einen Mangel an kompetenten Zöllnern, deren Aufgaben nur geschultes Personal übernehmen kann, sowie an bisherigen Erfahrungen mit Verzollungen. Daraus folgt, dass zunächst geeignete Mitarbeiter ausgebildet werden müssen. Es ist zweifelhaft, dass die nötige Anzahl an Interessenten innerhalb des VKs gefunden werden kann. Des Weiteren müssen inaktive Zollstellen und -strukturen wieder aktiviert werden, um die immense Anzahl an Warenlieferungen zollrechtlich abfertigen zu können.

Lieferungen von Unionsware zwischen dem VK und der EU27 bedürfen in Zukunft im Rahmen des Szenarios WTO-Status einer elektronischen Einfuhr- bzw. Ausfuhranmeldung. Dafür benötigen Unternehmen eine zertifizierte Zollsoftware und eine gute IT-Infrastruktur. Bestimmte EDV-Voraussetzungen müssen geschaffen werden, wenn Unternehmen die Zollabwicklung selbst durchführen wollen. Ein optimal aufgestelltes IT-System kann dem anfallenden administrativen Mehraufwand entgegenwirken und möglicherweise den zusätzlichen Personalaufwand verringern.

Die momentan angewendeten IT-Systeme sind nicht dafür ausgelegt, das Pensum an zusätzlichen Zollanmeldungen zu verarbeiten. Ferner ist es nicht absehbar, welches Zollsystem das VK zukünftig verwenden wird: als Beispiel steht ATLAS (Deutschland), Douane (Frankreich) und/oder das Verfahren e-zoll (Österreich) da, aber es kann auch vorkommen, dass das VK ein ganz anderes System einführen und anwenden wird.

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