Der Austritt des VK wird einen signifikanten Einfluss auf die zukünftigen Handelsbeziehungen zwischen dem VK und der EU27 haben.

So wird der zusätzliche finanzielle Aufwand in den Produktpreise eingebaut. Wie stark diese Preiserhöhung ausfallen wird, ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar. Zudem ist zu verstehen, dass sich die Preissteigerung negativ auf die Nachfrage der VK-Kunden auswirken könnte. Dies wäre besonders kritisch für Unternehmen, die den VK- Markt als einen ihrer wichtigsten Handelspartner und Absatzmärkte ansehen. Durch einen Rückgang der Nachfrage würden diese Unternehmen an Umsatz verlieren, den sie höchstwahrscheinlich nicht durch andere Absatzmärkte kompensieren können.

Aber auch der zusätzliche Aufwand durch die anfallenden Zollförmlichkeiten verursacht einen additionalen Kostenaufwand, da höhere Transportkosten und Personalkosten auftreten können. Es kann davon ausgegangen werden, dass das VK vorerst die Zollsätze der EU kopieren und auf seinen Außenhandel übertragen wird, um zeitaufwändige Zollsatzverhandlungen zu umgehen.

Der hohe Zollsatz und die relativ niedrigen Margen in vielen Branchen machen es Unternehmen nahezu unmöglich, den finanziellen Mehraufwand selbstständig zu kompensieren, ohne deutliche Umsatzeinbußen zu riskieren. Deswegen werden die zusätzlichen Kosten letztendlich vom Endkunden im VK in Form von erhöhten Preisen getragen werden müssen, folglich die Nachfrage und die Abverkaufszahlen der EU 27 Unternehmer eher sinken, je schwacher deren bisherige Marktauftritt und die Marktpräsenz auf dem VK-Markt ist.

Ein weiterer relevanter Faktor, der den Grad der Auswirkungen auf den Handel beeinflusst, ist das vom jeweiligen Unternehmen angewandte Geschäftsmodell. Darunter sind Wholesale, Retail und vergleichbare Modelle sowie E-Commerce zu verstehen, wobei Unternehmen oftmals mehrere Modelle gleichzeitig verwenden. Für E-Commerce sind Lieferzeiten im Gegensatz zum Wholesale kritisch. Unternehmen, die diese Modelle verwenden, müssen eher darüber nachdenken, die Lieferkette umzustrukturieren, um den Folgen für die Logistik entgegenzuwirken. Ziel ist, dass die Lieferzeiten unverändert bleiben und der Kunde keine Auswirkungen wahrnimmt.

Die Ware muss nur einmal bei Einfuhr in das VK zum jeweiligen Zolltarif verzollt werden. Folglich entsteht lediglich monetärer und administrativer Aufwand dadurch, dass das VK künftig zur Liste der Drittländer hinzugefügt werden muss und die Zollabfertigungen nun für einen Staat mehr abgewickelt werden müssen. Bei Direktbelieferung fällt noch der zusätzliche Personalaufwand gering aus, da bereits Mitarbeiter in dem jeweiligen Unternehmen vorhanden sind, die über das nötige Fachwissen verfügen. Zudem sind die nötigen IT-Systeme bereits in den meisten Unternehmen implementiert, sodass lediglich die benötigten Posten innerhalb des VK mit einem geeigneten Zollsystem ausgestattet werden müssen.

Unternehmen, die nicht direkt beliefern, sondern die Ware zuerst in die EU wiedereinführen, um sie von dort an die internationalen Kunden zu verteilen, stehen vor der Problematik, dass sie einen doppelten Kostenaufwand und einen doppelten administrativen Aufwand zu bewältigen haben.

Zusammenfassend kann der Wirkungsgrad von den folgenden Faktoren beeinflusst werden:

  • bisherige Erfahrungen mit der Belieferung von Drittländern
  • die Rolle des VK als Absatzmarkt für das Unternehmen
  • angewandtes Geschäftsmodell (Wholesale, Retail, E-Commerce)
  • verwendete Lieferart (Direktbelieferung oder Belieferung über EU).

Ab März 2019 nimmt das VK voraussichtlich den Status eines EU-Drittlandes an, zählen die Ursprungsregel im Beschaffungsprozess nicht mehr, da innerhalb des WTO-Status ist jede Ware zollpflichtig. Durch die empirische Untersuchung und anschließende Auswertung lässt sich zudem feststellen, dass das Worst-Case Szenario, der WTO- Status, tatsächlich auch die gravierendsten Folgen für den zukünftigen Handel der Branchen mit hohen Zollbelastung hat. Sollte infolge des Rückgangs der Handelsbeziehungen mit EU zur Abwertung des Pfund-Sterlings führen, hätte dies eine ankurbelnde Wirkung auf die VK Export, da die britische Exportpreise dadurch günstiger und wettbewerbsfähiger werden. Dieser Effekt könnte die Wirkung des Rückganges des EU Handelsvolumens ausgleichen.

Zudem ist festzuhalten, dass ein Austritt des VK aus dem Binnenmarkt auf jeden Fall unvorhersehbare Auswirkungen haben wird. Mit dem Wegfall der Niederlassungsfreiheit der EU in VK werden voraussichtlich zahlreiche multinationale Unternehmen ihren Sitz bzw. Hauptzweigniederlassung aus VK umziehen lassen. Die mitteleuropäische EU Länder, wo noch gut gebildete Arbeitskräfte auf einem vernünftigen Preisniveau vorhanden sind, können von diesem massenhaften Umzug wohl profitieren.

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