Am 23. Juni 2016 stimmten die Staatsbürger des VKs mit einer knappen Mehrheit für den Brexit. Nach langen Verhandlungen wird das VK zum 29. März 2019 endgültig seine EU-Mitgliedschaft beenden. Nicht nur politisch wird der Brexit weitreichende Folgen haben, sondern auch in den Wirtschaftsbeziehungen zwischen dem VK und den verbleibenden 27 Mitgliedstaaten (EU27) wird sich einiges verändern. Der genaue Ablauf des Austrittes und die Form, welche die zukünftige Handelsbeziehung zwischen der EU27 und dem VK annehmen wird, sind zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Der No-Deal Scenario rückt jedoch immer näher.

Sicher ist jedoch, dass der Brexit eine Herausforderung für alle Unternehmen in der EU27 darstellt, die mit dem VK, direkt oder indirekt, Waren austauschen. Dies gilt natürlich auch für ungarische Unternehmen. Immerhin ist das VK der allerwichtigste Handelspartner der EU. Da ist es nicht erstaunlich, dass meisten EU-Unternehmen eigene Analysen zu möglichen Auswirkungen des Brexits auf ihre Unternehmensaktivität durchführen. Die Unternehmen versuchen so, das Risiko der verschiedenen Szenarien zu minimieren und bestmöglich auf die Veränderungen vorbereitet zu sein. Jede Abweichung vom Status Quo, dem Binnenmarkt für EU28, führt zu neuen Handelshemmnissen. Deren Umfang ist abhängig von der Wahl des Abkommens, das die EU27 und das VK für ihre künftigen Beziehungen wählen. Die Entscheidung hätte bis spätestens Oktober 2018 gefallen sein müssen, um sicherzustellen, dass bis März 2019 alle EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament ihre Zustimmung erteilt und das Austrittsabkommen abgesegnet haben. Ist bis dahin keine Einigung erreicht, fällt das VK automatisch auf den Status eines Drittlandes ohne präferenzielles Handelsabkommen mit der EU27 zurück.

Für Unternehmen ist wichtig, sich mit den möglichen Szenarien zu beschäftigen, um sich auf diese einstellen zu können. Aus den verschiedenen Szenarien, die früher von einer Zollunion (Türkei- Modell) über eine Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), wie das Norwegen-Modell, bis hin zum Worst Case, dem Drittland-Status (No-Deal-Modell) unter den Regelungen der Welthandelsorganisation (WTO) reichten, schein der No Deal Szenario traurige Wirklichkeit zu werden. Unabhängig vom Ergebnis der Brexit-Verhandlung ist eines sicher: VK wird ab 30. März 2019 nicht mehr der EU angehören. Dies bedeutet: Großbritannien wird als Drittland zu behandeln sein.

Szenario WTO-Status

Da bis Ende Oktober 2018 zu keiner Einigung zwischen der EU und dem VK gekommen ist und somit zu keinem der Szenarien, die einer Handelsabkommen zwischen den Parteien bedurft hätte, würde dem VK der WTO-Status eines Drittlandes der EU zukommen. Dieses Szenario wird als harter Brexit bezeichnet und sowohl von der EU als auch vom VK als notdürftige Lösung, keinesfalls aber als wünschenswerte Option gesehen.

Die Handelsbeziehungen des VK unterliegen ab 29. März 2019 den Regeln der WTO, wodurch der Grundsatz der Meistbegünstigung (Meistbegünstigungsklausel oder Most-Favoured-Nation, abgekürzt MFN) zur Geltung kommt. Dieser besagt, dass jedes WTO-Mitglied allen anderen WTO- Mitgliedern den gleichen Meistbegünstigten-Marktzugang gewährleisten muss und somit für einen Mitgliedstaat gewährte Zollvergünstigungen automatisch für alle anderen Mitglieder geltend gemacht werden müssen. Dadurch wird eine potentielle Diskriminierung der Handelspartner unterbunden. Der Warenverkehr zwischen dem VK und der EU27 unterliegt demnach denselben, an die WTO gebundenen Zollkontrollen, Zolltarifen und rechtlichen Hindernissen, die die EU und das VK gegenwärtig für den Handel mit bestimmten Drittländern (z.B. USA) erheben. Dieses Szenario bietet den Mitgliedern und somit dem VK den größten Freiheitsgrad und die Möglichkeit, eigene Handelsabkommen mit Drittländern zu verhandeln. Gleichzeitig würde das VK aber jegliche Vorzüge, die in den vorherigen Szenarien auftreten, verlieren.

Zölle

In dem No Deal Szenario fallen für den Warenverkehr zwischen den WTO-Mitglieder immer Zollabgaben nach den jeweiligen, für bestimmte Warenarten gültigen, Zolltarifen an. Dies gilt folglich auch für den VK-EU27-Handel und für Waren aus Drittländern, d.h. die EU-Zolltarife, welche an die WTO gebunden sind, im Falle eines harten Brexit auch für das VK gelten. Das VK unterliegt also den gleichen Zollsätzen wie die restlichen Mitgliedsländer der WTO. Dabei wird jede Ware, die in das VK verbracht werden soll, zollpflichtig. Durch das Anfallen von Zollangaben an den Grenzen wird ein Anstieg der Handelskosten zwischen der EU27 und dem VK induziert.

Zoll-Admin

Neben den anfallenden Zollabgaben unterliegt die Wareneinfuhr und -ausfuhr auf WTO-Ebene nicht-tarifären Handelshemmnissen und einem hohen bürokratischen Aufwand. Somit muss die Ware bei der Einfuhr zollrechtlich angemeldet werden und eine vollständige Zollabfertigung durchlaufen. Die nicht-tarifären Handelshemmnisse innerhalb dieses Szenarios fallen hoher aus als bei den anderen früher für möglich gehaltenen alternativen Szenarien, die jedoch des Abschlusses eines Handelsabkommens mit VK bedürften.

Durch den hohen administrativen Zollaufwand und den möglichen Wartezeiten an den Grenzen kommt es zu signifikanten Verzögerungen des Warenverkehrs. Insbesondere der Warenverkehr von Unternehmen, deren Lieferkette sich komplex über mehrere Länder erstreckt, wäre hohen und wiederholten Zollabgaben und einem hohen administrativen Aufwand ausgesetzt.

In dem No Deal Szenario ist nicht nur aufgrund der Zollabgabepflicht mit erhöhten Kosten zu rechnen, sondern auch aufgrund der Bewältigung des administrativen Aufwandes und der Einhaltung unterschiedlicher Produktnormen und -vorschriften in den einzelnen Ländern. Der administrative Aufwand bei der Zollabfertigung unterscheidet sich nicht wesentlich für ein FTA und den Drittlandstatus, gegebenenfalls ist dieser für ein FTA aufgrund der Ursprungsregelung aufwändiger.

Die Branchen wie z.B Autoindustrie, Textil- und Bekleidungsindustrie haben ihre Geschäfte weitestgehend internationalisiert und lassen nun ihre Ware von Lieferanten und Subunternehmen auf der ganzen Welt fertigen. Im Zuge der Globalisierung sind die Wertschöpfungsketten länger, internationaler und komplexer geworden. Durch den Rückgang der eigenen Produktion durch das eigene Unternehmen und dem Stellenwert der Fertigung als Kernkompetenz nehmen diese Branchen innerhalb des Industriesektors eine besondere Stellung ein. Dafür nimmt die Bedeutung der Logistik in Bezug auf den Lieferservice und die Zusatzleistungen zu. Der Lieferservice umfasst die Elemente Lieferzeit, Lieferqualität, Lieferzuverlässigkeit sowie Lieferflexibilität, die als besonders kritisch für den Wettbewerb gelten. Festzuhalten ist, dass die Globalisierung zu einem Wandel der Wertschöpfungsketten und folglich zu einer Umgestaltung des Beschaffungsprozesses und der Beschaffungsmärkte führt.

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