In internationalen Konkursen müssen der Konkursverwalter und die Gläubiger Vermögenswerte des Schuldners im Ausland lokalisieren. In welchem Umfang dies möglich ist, bestimmen die lokalen Gesetze. Die Schweiz wendet das Territorialitätsprinzip an, wonach ausländische Insolvenzverfahren in der Schweiz formell anerkannt werden müssen. In der Praxis haben die strengen Voraussetzungen bisweilen eine Anerkennung erschwert, weshalb das Gesetz nun revidiert wurde.

Das neue Gesetz beseitigt gewisse wesentliche Hindernisse und soll die Anerkennung von ausländischen Konkursmassen in der Schweiz erleichtern. Die genauen praktischen Auswirkungen des revidierten Gesetzes werden sich noch zeigen müssen.

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