Unternehmergründer in Ungarn suchen immer wieder nach der optimalen Form einer Rechtsperson, bzw. Gesellschaft, in Rahmen welcher die Geschäfte neben dem optimalen Verhältnis der zwingend auftauchenden Kosten und Einnahmen ausgeübt werden können.

So untersucht man immer wieder, ob die klassische" Form der GmbH z.B. als Einmanngesellschaft gewählt, oder zu der Kommanditgesellschaft (in Ungarn kurz Bt. genannt) zurückgegriffen werden soll. Kommanditgesellschaften, wegen der persönlichen Haftung eines Gesellschafters, werden immer noch ein wenig wie schwarze Schafe behandelt.

Und die Antwort ist immer wieder dasselbe: es hängt davon ab, was für Unternehmen beabsichtigt wird, im Rahmen der Gesellschaftsform betrieben zu werden, und mit was für Einnahmen kalkuliert wird. Also um eine Steueroptimierung zu erzielen muss bezüglich des Unternehmens ein Geschäftsplan im Voraus unbedingt erstellt werden.

Hier versuchen wir die Vor- und Nachteile einer Kommanditgesellschaft zusammenzufassen.

Kommanditgesellschaften sind immer unter Unternehmer bevorzugt, die mit so wenig wie möglich, Startkapital mit einer Rechtspersönlichkeit in den Markt einsteigen wollen. Das ungarische Gesellschaftsrecht sieht nämlich kein obligatorisches Mindestkapital für die Gründung oder Existenz der Gesellschaft vor. Wovon logischerweise auch folg, dass im Falle von Kapitalverlust keine Sanierungspflicht für die Kommanditgesellschaft vorliegt.

Ein anderer eindeutiger Vorteil ist die Möglichkeit der Steuerzahlung im Rahmen der sog. KATA, also mit dem Fixierten Steuersatz der Kleinunternehmer. Die Kommanditgesellschaft kann diese Form der Steuerzahlung wählen, durch welcher sämtliche Steuer und Gebühren mit der Bezahlung des Fixbetrags von 50.000 HUF (ung. 156 EUR) pro Monat als abgegolten gilt. Mit der Entrichtung dieses Betrags wird also das Unternehmen Entlastet die KöSt festzulegen, zu erklären und einzuzahlen, ggf. Einkommenssteuer des Unternehmers festzulegen, zu erklären und einzuzahlen, Gesundheitsversicherungsbeitrag zu zahlen, Sozialversicherungssteuer und die sog. Berufsbildungsabgabe festzulegen, zu erklären und zu zahlen.

Die Grenze diese Steuerzahlung zu wählen ist natürlich mit einem Plafond der Einnahmen streng verbunden: das Unternehmen darf im Jahr das Einkommen von 12 Millionen HUF (ung. 37.500 EUR) nicht übersteigen.

Jetzt nun ein wenig über die Nachteile: diese Steuerzahlungsform kann nur von der Kommanditgesellschaft dann gewählt werden, wenn ihre Gesellschafter natürliche Personen sind. Eine Kommanditgesellschaft muss mindestens aus zwei Personen bestehen – Einmanngesellschaft als Kommanditgesellschaft geht daher nicht -, von denen eine der mit seinem persönlichen Vermögen unbegrenzt haftender Komplementär, die andere der Kommanditist ist. Der Komplementär haftet natürlich zweitrangig", also nur dann, wenn das Vermögen der Kommanditgesellschaft die Schulden nicht deckt (nichtsdestotrotz, wegen dieser Haftung kann der Komplementär gleichzeitig mit der Kommanditgesellschaft beklagt werden).

Es gibt eine Verlängerung der Haftung des Komplementärs: soll nämlich der Komplementär die Rolle des Kommanditisten aufnehmen, muss er in den darauffolgenden fünf Jahren ebenso persönlich für die Schulden der Gesellschaft weiterhaften.

Jeder Gesellschafter kann aus der Kommanditgesellschaft mit Kündigung ausscheiden – was bei einer GmbH unvorstellbar und gesetzeswidrig ist -, jedoch muss die Kommanditgesellschaft immer einen Komplementär und einen Kommanditist haben. Falls ein solcher Gesellschafter fehlt", gibt der Gesetzgeber der Gesellschaft sechs Monaten, um den gesetzeskonformen Betrieb zu wiederherstellen, also mit einem neuen Gesellschafter das Unternehmen zu ergänzen, in eine oHG umzuwandeln, ansonsten löst sich die Gesellschaft ohne Rechtsnachfolger auf.

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.