Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat die Beratungen zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) abgeschlossen. Dies wurde in einer heute veröffentlichten Medienmitteilung bekannt gegeben.

Inhaltlich ist die WAK-S weitgehend den Entscheidungen des Nationalrats gefolgt. Insbesondere hat die WAK-S der Möglichkeit zur vorzeitigen Inkraftsetzung der Fintech-Bestimmungen einstimmig zugestimmt und auch bei den materiellen Bestimmungen im Zusammenhang mit Fintech hat sie sich weitgehend dem Nationalrat angeschlossen. Damit stehen die Chancen gut, dass im Bankgengesetz eine neue Bewilligungskategorie für Unternehmen geschaffen wird, die Publikumseinlagen von maximal 100 Millionen Franken entgegennehmen ohne die Gelder anzulegen oder zu verzinsen. Für die neue Bewilligungskategorie sollen im Vergleich zur heutigen Bankbewilligung erleichterte Bewilligungs- und Betriebsvoraussetzungen in den Bereichen Rechnungslegung, Prüfung und Einlagensicherung gelten.

Insbesondere in folgenden Punkten wich die WAK-S jedoch vom Beschluss des Nationalrats ab:

  • Beim FIDLEG möchte die WAK-S den Schwellenwert für die Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts bei öffentlichen Angeboten von Effekten von 2.5 Millionen Franken auf 8 Millionen Franken erhöhen.
  •  Hinsichtlich des im OR geregelten Rücktrittsrechts bei Haustürgeschäften" über Bank- und Finanzdienstleistungen will auch die WAK-S mehrheitlich eine Ausnahme, sie beschränkt die Ausnahme jedoch auf diejenigen Angebote, die bestehenden Kunden des Finanzinstituts oder der Bank angeboten werden.
  • Beim FINIG wich die WAK-S hinsichtlich der Grandfathering-Klausel vom Beschluss des Nationalrats ab. Während der Nationalrat entschieden hat, die Grandfathering-Klausel zu streichen, möchte die WAK-S an der Klausel festhalten.
  • In Bezug auf das Finanzmarktaufsichtsgesetz hält die WAK-S im Gegensatz zum Nationalrat daran fest, dass auch qualifiziert oder massgebend an der Beaufsichtigten beteiligte Personen und Unternehmen der Aufsichtsorganisation alle Auskünfte erteilen und Unterlagen herausgeben, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt.

Die Vorlage könnte damit bereits in der Frühjahrssession durch den Ständerat beraten werden. Im Anschluss wird sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) sowie der Nationalrat nochmals zum FIDLEG und FINIG beraten, so dass die Vorlage nun vor ihren letzten Hürden steht.

Die Fahne zu den Beschlüssen der WAK-S ist nun inzwischen verfügbar (siehe Link).

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.