Die von der Regierung erlassene Entscheidung Nr. 58/2016 / QD-TTg sieht 11 Bereiche vor, in denen der Staat die Eigentumsrechte vollumfänglich behält (betrifft 103 Staatsunternehmen):

  1. Kartographierung für Zwecke der militärischen und nationalen Sicherheit;
  2. Industrielle Produktion und Handel mit explosivem Material;
  3. Übertragung, Systemregulierung und Verwaltung der nationalen Elektrizitätsverteilungsnetze; Mehrzweck-Wasserkraft, Atomkraft von besonderer Bedeutung für die Wirtschaft oder Gesellschaft mit Bezug zu Verteidigung und Sicherheit,
  4. Organisation der Infrastruktur der nationalen Eisenbahn, staatlich finanzierten Stadtbahn; Frachtverkehr mit nationaler Eisenbahn, staatlich finanzierter Stadtbahn;
  5. Flugverkehrsdienste, Notifizierungsdienste für Luftfahrtinformationen; Such- und Rettungsdienste;
  6. Sicherheit des Seeverkehrs (ohne Baggerarbeiten, Aufrechterhaltung öffentlich zugänglicher Kanäle);
  7. Staatliche Postunternehmen;
  8. Lotteriegeschäft;
  9. Verlagswesen (ohne Druck- und Verlagszweige);
  10. Druckereiwesen, Münzprägung, Herstellung von Goldbarren und goldenen Souvenirs; und
  11. Kreditwesen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, Sicherung des Bankensystems und Kreditinstitute.

Es werden außerdem 137 Staatsunternehmen gelistet, in denen der Staat seine Eigentümerschaft zu jeweils unter 50%, 50% bis 65% oder über 65% behält. Diese Staatsunternehmen werden zwischen 2016 und 2020 mit Eigenkapital ausgestattet werden. Zu diesen Staatsunternehmen gehören auch große Namen wie VNPT, Mobifone, Agribank, Electricity Corporations, Post Corporation von Vietnam, Oil & Gas Corporation von Vietnam, etc.

Branchen, in denen der Staat Anteile von mindestens 65% behält (insgesamt 4 Unternehmen):

  1. Betriebsführung von Flughäfen; Betrieb von Flugbereichsdiensten;
  2. Navigationsdienste, Überwachung, meteorologische Flugdienste;
  3. Mineralabbau in großem Maßstab nach den geltenden Vorschriften zur Einstufung der Bergwerkskala;
  4. Gewinnung, Förderung und Nutzung von Öl- und Gasminen; und
  5. Finanzwirtschaft und Banken (ohne Versicherungen, Wertpapier- und Fondsmanager, Finanzgesellschaften und Finanzierungsleasinggesellschaften).

Branchen, in denen der Staat Anteile zwischen 50% -65% (insgesamt 27 Unternehmen) behält:

  1. Herstellung von Grundchemikalien;
  2. Lufttransport;
  3. Unternehmen mit einem Marktanteil von 30% oder mehr, die in der Lage sind, ein ausgewogenes Gleichgewicht der Wirtschaft zu gewährleisten und den Markt zu stabilisieren, und zwar in folgenden Bereichen:

    1. Reisgroßhandel;
    2. Erdöleinfuhren.
  4. Herstellung von Zigaretten;
  5. Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten mit Netzinfrastruktur;
  6. Anbau und Verarbeitung von Gummi, Kaffee in strategischen Gebieten, bergigen und abgelegenen Gebiet mit Bezug zu nationaler Verteidigung und Sicherheit;
  7. Unternehmen, die Grundbedürfnisse für die Produktionsentwicklung und die Verbesserung des täglichen Lebens, sowie das Auskommen der ethnischen Minderheiten im gebirgigen, abgelegenen und isolierten Gebiet gewährleisten;
  8. Elektrizitätshandel (im Einklang mit der Gründung und Entwicklung des Strommarktniveaus).

Die Listung von Unternehmen, die unter Staatseigentum stehen, wird den Prozess der Privatisierung fördern. Für Investoren wird es viel einfacher zu erkennen, welche Unternehmen ausländische Investitionen zulassen. Dennoch trifft die Privatisierung von Staatsunternehmen auf viele Bedenken der Führungskräfte, ihre Beschäftigung an private Investoren zu verlieren.

Die Regierung sollte den Datenschutz verbessern und die Obergrenze für die Anzahl strategischer Aktionäre in Staatsunternehmen aufheben, so dass sowohl staatliche als auch private Investoren Interesse am Privatisierungsprozess finden.

Revidierte Verordnung zur Begrenzung Ausländischer Eigentümer

Mit dem Versuch, mehr ausländische Investitionen auf dem Wertpapiermarkt zu gewinnen und die derzeitige Privatisierung zu beschleunigen, verabschiedete die Regierung am 26. Juni 2015 die Verordnung Nr. 60/2015 / ND-CP zur Lockerung der ausländischen Eigentumsgrenze in bestimmten Branchen.

Allerdings hat die Verordnung 60 nur einen begrenzten Einfluss auf den Aktienmarkt. Die komplizierten und inkonsistenten Verfahren schränken private Initiativen ein und erschweren die Beauftragung von Beratern und Anwälten, was ein erhebliches Hindernis für Investoren darstellt.

Um den ausländischen Kapitalzufluss an den Aktienmarkt insbesondere für kürzlich privatisierte Staatsunternehmen zu fördern, sollten klare Leitlinien für ein transparentes Umfeld geschaffen werden. In der Tat würde ein nachhaltiges Investitionsumfeld durch eine klare Aussage gestützt werden, dass das Investitionsgesetz nicht für öffentliche Gesellschaften, sondern für das Wertpapierrecht gilt.

Darüber hinaus sollten Unternehmen, die nicht in Branchen tätig sind, in denen eine ausdrückliche Beschränkung des ausländischen Eigentums aufgrund vietnamesischer Gesetze oder für Vietnam bindende internationale Abkommen besteht, auch berechtigt sein zu 100 % in ausländischem Eigentum zu stehen.

Darüber hinaus müssen alle ausländischen öffentlichen Unternehmen oder öffentlichen Investmentfonds wie die lokalen Körperschaften behandelt werden, es sei denn, es handelt sich um ausdrückliche Ausnahmefälle, die in den vietnamesischen Gesetzen oder für Vietnam bindende internationale Abkommen geregelt sind.

Unternehmen der Bankenbranche, die einer Privatisierung unterzogen werden, sind recht begrenzt. Die Möglichkeit für Fremdeigentümerschaft sollte erhöht werden, zum Beispiel 35 % für Banken in denen der Staat Mehrheitsgesellschafter ist, 49% für Privatbanken und 100% für Banken, die der Staat für 0 VND gekauft hat.

Transparente Planung der Privatisierung und deren Umsetzung

Die Planung der Privatisierung sowie die Angebote der betroffenen Staatsunternehmen sollten öffentlich bekannt gemacht werden. Um die Effizienz der Privatisierung zu gewährleisten, sollte der Staat die privatisierten Unternehmen verpflichten, den Zeitplan strikt einzuhalten unter Auferlegung einer Geldstrafe von 10% des Nettogewinns der Gesellschaften bei Missachtung des Plans. Außerdem würde durch die Einführung der persönlichen Haftbarkeit von Mitgliedern des Aufsichtsrates für Pflichtverletzungen der Gesellschaft, der Staat die neu privatisierten Unternehmen unter Druck setzen den Regierungsplänen gerecht zu werden.

Vielen Dank!

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