Bis zum Ende der Frühjahrssitzungsperiode am 28. Juli 2019 wurden drei neue Gesetzesentwürfe zu Gegenmaßnahmen zu den Russlandsanktionen in die Staatsduma eingebracht. Auch wenn noch keiner dieser Entwürfe die erste Lesung passiert hat, geben sie doch einen Einblick in Russlands künftige Strategie zur Sanktionsbekämpfung – strafrechtliche Haftung für die Förderung der Verhängung neuer Sanktionen sowie der Schutz essentieller Wirtschaftsbereiche vor Störungen durch Sanktionsauswirkungen. Die Gegenmaßnahmen bleiben damit weit zurück hinter den zunächst anvisierten Maßnahmen – insbesondere einer strafrechtlichen Haftung für Sanktions-Compliance in Russland (siehe unseren Überblick zu 2018). Das sind die Einzelheiten der Gesetzesentwürfe, mit denen sich die Staatsduma nach Ende der Sommerpause wieder befassen wird[1]:

Strafrechtliche Haftung für öffentliche Verbreitung oder Übertragung sanktionsrelevanter Informationen

Gesetzesentwurf 710099-7, eingebracht vom Dumaabgeordneten M.W. Emeljanow am 15. Mai 2019, würde in das Strafgesetzbuch die folgenden Straftaten aufnehmen:

  • öffentliche Verbreitung von (a) Informationen mit Bezug zu gelisteten russischen Staatsangehörigen oder Organisationen oder (b) jeglicher Informationen, wenn deren Verbreitung die Verhängung von Russlandsanktionen ermöglicht hat, und
  • Übertragung jeglicher Informationen an (a) Organisationen, die nach dem Recht von Staaten errichtet wurden, die sog. unfreundliche Handlungen begehen (d.h. der Vereinigten Staaten oder EU-Mitgliedsstaaten), (b) von solchen Staaten kontrollierte Organisationen oder (c) Staatsangehörige solcher Staaten, die mit diesen Organisationen affiliiert sind, wenn diese Informationsübertragung die Verhängung von Russlandsanktionen ermöglicht hat.

Der vorgeschlagene Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug verbunden mit einem Bußgeld bis zu RUB 5 Mio. und einem Berufsverbot für bestimmte Tätigkeiten von bis zu zehn Jahren.

Ergänzt wird der Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit durch Entwurf 710110-7, mit dem zusätzlich ein formales Verbot der strafbewehrten Handlungen in das Föderale Gesetz 127-FZ "Über Maßnahmen (Gegenmaßnahmen) als Reaktion auf unfreundliche Handlungen der Vereinigten Staaten [...]" aufgenommen würde.

Beide Gesetzesentwürfe sollen Unternehmen, die Beziehungen mit gelisteten Personen aufrecht erhalten, vor der Aufnahme in die US-Sanktionslisten bewahren[2]. Im Fall ihrer Annahme könnten sie den Transfer von Informationen über russische Personen aus Russland an Unternehmen in den Vereinigten Staaten oder EU-Mitgliedstaaten erheblich erschweren. Allerdings ist der Gesetzesentwurf vom Oberhaus (Föderationsrat) kritisch aufgenommen worden, bemängelt wurde vor allem, dass sich sein weiter Anwendungsbereich auf "was immer man möchte" erstrecken könnte[3]. Dass die Entwürfe in dieser Form Gesetz werden, ist daher eher unwahrscheinlich.

Ausschluss sanktionskonformer Zahlungsabwickler aus russischem Bankensystem

Gesetzesentwurf 734964-7, eingebracht vom Dumaabgeordneten W.M. Resnik am 19. Juni 2019, würde durch eine Änderung des Föderalen Gesetzes 86-FZ "Über die Zentralbank der Russischen Föderation [...]" die Bank Russlands mit der Führung einer Liste "unzuverlässiger" Zahlungsabwickler beauftragen. Dies wären:

  • juristische Personen, die innerhalb eines Monats nach Aufnahme von Zahlungsprozessbeteiligten oder ihrer wirtschaftlichen Eigentümer, Aktionäre oder Tochtergesellschaften in ausländische Sanktionslisten, einseitig einen Vertrag zur Sicherstellung des informationellen/technologischen Zusammenwirkens von Zahlungsprozessbeteiligten gekündigt haben, und
  • juristische Personen, die direkt oder indirekt die vorstehenden juristischen Personen kontrollieren oder von diesen kontrolliert werden.

Russische Kreditinstitute dürften mit diesen unzuverlässigen Zahlungsabwicklern keine relevanten Verträge mehr schießen. Bestehende Verträge müssten innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme des Vertragspartners in die Liste unzuverlässiger Dienstleister beendet werden, ohne dass dabei eine zivilrechtliche Haftung für das Kreditinstitut begründet würde.

Die neuen Beschränkungen bei der Sanktions-Compliance würden nur für Zahlungsabwickler gelten, nicht jedoch für die Betreiber von Zahlungssystemen oder die Bereitsteller von Zahlungsinfrastruktur.

Dieser Gesetzesentwurf ist die Antwort auf die vom Processing Center CJSC PC Cardstandard am 12. März 2019 vorgenommene einseitige Einstellung von Zahlungsvorgängen mit von der AO AKB Evrofinance Mosnarbank ausgegebenen Bankkarten, nachdem die Bank auf eine Sanktionsliste der Vereinigten Staaten gesetzt worden war[4]. Der Website der Bank folgend hatten Visa und MasterCard die Mitgliedschaft der Bank in ihren Zahlungssystemen wegen des Listing ausgesetzt, was zu einer Sperrung der Visa/MasterCard Karten im Ausland sowie der Sperrung der Karten durch CJSC PC Cardstandard in Russland geführt hatte[5]. Bislang gibt es keine öffentlich zugänglichen Informationen zu den Erfolgsaussichten dieses Gesetzesentwurfs.

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[1] Die Herbstsitzungsperiode der Staatsduma beginnt am 10. September 2019.

[2] Siehe die amtlichen Erläuterungen zu den Entwürfen.

[3] https://www.pnp.ru/federation-council/senatory-rassmotreli-proekt-ob-otvetstvennosti-za-rasprostranenie-svedeniy-vedushhikh-k-sankciyam.html

[4] Siehe die amtliche Erläuterung zum Entwurf.

[5] https://evrofinance.ru/eng/our-company/page474/page474_433.html

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