Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in Russland derzeit kein Verbot, sich ausländischen Wirtschaftssanktionen zu beugen. Insbesondere kennt das russische Recht keine ordnungs- oder strafrechtliche Haftung für die Sanktionsbefolgung. Zudem war Russland bislang zurückhaltend in der Verhängung von Wirtschaftssanktionen als Antwort auf die US- und EU-Sanktionen. Diese beschränken sich derzeit hauptsächlich auf das seit 2014 geltende Einfuhrverbot von Agrarprodukten.1

Nun werden in der russischen Staatsduma gleich zwei Gesetzesentwürfe diskutiert, die Russlands Antwort auf die US-Sanktionen vom 6. April 2018 bilden sollen:

(1) Gesetzesentwurf Nr. 464757-7 "Über Änderungen des Strafgesetzbuchs [...]" zur Einführung einer strafrechtlichen Haftung natürlicher Personen für die Befolgung ausländischer Sanktionen in Russland ("Blockadegesetz") sowie

(2) Gesetzesentwurf Nr. 441399-7 "Über Maßnahmen (Gegenmaßnahmen) als Reaktion auf unfreundliche Handlungen der Vereinigten Staaten [...]", mit dem der russische Präsident zur Verhängung weiterer Wirtschaftssanktionen gegen ausländische Staaten und deren Unternehmen ermächtigt wird ("Sanktionsgesetz").

Darüber hinaus wurde von hochrangigen Politikern die Einführung einer ordnungsrechtlichen Haftung juristischer Personen für die Umsetzung der US-Sanktionen innerhalb Russlands mit einer Geldbuße von bis zu RUB 50 Mio. (ca. EUR 700.000) gefordert.2 Dieses Gesetzesvorhaben scheint derzeit aber nicht weiterverfolgt zu werden.

1. Blockadegesetz

Nachdem das am 14. Mai in die Staatsduma eingebracht worden war, wurde es bereits am nächsten Tag (15. Mai) von den Dumaabgeordneten einstimmig in erster Lesung angenommen.3 Mit dem Gesetzesentwurf sollen zwei neue sanktionsbezogene Straftatbestände in das russische Strafgesetzbuch eingeführt werden:

  • Zum einen sollen Handlungen natürlicher Personen – d.h. russischer und ausländischer Staatsangehöriger – zur Umsetzung ausländischer Sanktionen mit Freiheitsentzug von bis zu vier Jahren bestraft werden, wenn diese zur Verhinderung oder Beschränkung gewöhnlicher geschäftlicher Tätigkeiten/Transaktionen russischer Personen führen.
  • Zum anderen sollen vorsätzliche Handlungen russischer Staatsangehöriger zur Ermöglichung der Einführung ausländischer Sanktionen, einschließlich der Abgabe von Empfehlungen und Weitergabe von Informationen, mit Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren bestraft werden.

Mit dem ersten Straftatbestand soll die Umsetzung der US- und EU-Sanktionen in Russland vereitelt werden. Der im Gesetzesentwurf vorgesehene Wortlaut ist von vagen Formulierungen geprägt:

"Artikel 2842. Beschränkung oder Verweigerung der Vornahme gewöhnlicher geschäftlicher Handlungen mit dem Ziel der Förderung der Umsetzung von Maßnahmen beschränkender Art, die von einem ausländischen Staat, einem Verbund ausländischer Staaten oder einer internationalen Organisation eingeführt werden

1. Die Vornahme von Handlungen (Unterlassung von Handlungen) mit dem Ziel der Umsetzung der Entscheidung eines ausländischen Staats, eines Verbunds ausländischer Staaten oder einer internationalen Organisation zur Einführung von Maßnahmen beschränkender Art, wenn diese Handlungen (Unterlassung von Handlungen) zur Beschränkung oder Verweigerung der Vornahme gewöhnlicher geschäftlicher Tätigkeiten und Transaktionen von Staatsangehörigen der Russischen Föderation, in der Russischen Föderation registrierten juristischen Personen, der Russischen Föderation, von Subjekten der Russischen Föderation oder lokalen Körperschaften sowie von von diesen kontrollierten Personen (russische private und öffentliche Subjekte sowie von diesen kontrollierten Personen) geführt haben –

wird mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 600.000 Rubel oder in Höhe des Gehalts oder eines anderen Einkommens der verurteilten Person während eines Zeitraums von bis zu vier Jahren oder mit Freiheitsbeschränkung über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren oder mit Zwangsarbeit über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren oder mit Freiheitsentzug über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren mit oder ohne Geldbuße in Höhe von bis zu 200.000 Rubel oder in Höhe des Gehalts oder eines anderen Einkommens der verurteilten Person während eines Zeitraums von bis zu einem Jahr geahndet."

Der Begriff der geschützten "gewöhnlichen geschäftlichen Tätigkeiten und Transaktionen" russischer Personen soll dabei weit ausgelegt werden. Nach den Erläuterungen zu diesem Straftatbestand im Blockadegesetz sollen hiervon sämtliche rechtlichen Handlungen erfasst sein, die der Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs dienen. Insbesondere erstrecken sich die geschützten Tätigkeiten/Transaktionen offenbar auf:

  • den Abschluss von Verträgen, wenn dieser grundsätzlich – d.h. ohne die Sanktionierung der russischen Gegenseite – nicht verweigert werden würde (z.B. die Eröffnung eines Bankkontos) sowie
  • die Erfüllung bestehender andauernder Verpflichtungen, wenn diese üblicherweise – d.h. ohne die Sanktionierung der russischen Gegenseite – nicht beendet werden würden.

Aufgrund des vagen Wortlauts des Blockadegesetzes würde der Umfang der in Russland tätige Unternehmen tatsächlich treffenden Beschränkungen – sowie das aus einer Verletzung dieser Beschränkungen folgende strafrechtliche Haftungsrisiko der Geschäftsführung – in erheblichem Umfang von der praktischen Anwendung der Vorschriften durch die russischen Strafverfolgungsbehörden abhängen.

Auch ohne eine solche strafrechtliche Haftung trifft die Auflösung von Vertragsbeziehungen mit gelisteten Personen im russischen rechtlichen Umfeld auf erhebliche Schwierigkeiten, was vor allem auf zivilrechtliche Besonderheiten (siehe unseren Newsletter vom 12. April 2018) und kartellrechtliche Anforderungen zurückzuführen ist. Die vorgeschlagene Strafbarkeit würde den Gestaltungsspielraum für die Anpassung des Russlandgeschäfts an die US- und EU-Sanktionen noch einmal deutlich einschränken.

Allerdings ist das Blockadegesetz auf heftige Kritik russischer Großunternehmen gestoßen, die dieses kategorisch ablehnen: Russische Unternehmen und ihre Geschäftsführung würden im Fall des Inkrafttretens entweder nach den secondary sanctions der USA oder nach dem Blockadegesetz haften. Zudem entstünde durch das Blockadegesetz das Risiko unbegründeter strafrechtlicher Ermittlungen gegen russische und ausländische Staatsangehörige.4 Um Gespräche mit der Wirtschaft zu ermöglichen, wurde die zweite Lesung des Blockadegesetzes in der Staatsduma (drei Lesungen sind erforderlich) auf einen noch unbekannten Zeitpunkt verschoben. Diese Entwicklungen deutet darauf hin, dass das Blockadegesetz nur mit wesentlichen Änderungen in Kraft treten wird.

2. Sanktionsgesetz

Das Sanktionsgesetz wurde von der Staatsduma am 17. Mai in zweiter Lesung angenommen.5 Während der am 15. Mai in erster Lesung einstimmig angenommene Gesetzesentwurf noch 16 verschärfte, zumeist konkrete Gegensanktionen vorgesehen hatte (u.a. ein Einfuhrverbot für ausländische Arzneimittel und ein Verbot der Anstellung von Ausländern in Russland), ist die aktuelle Fassung – infolge erheblicher Gegenwehr von allen Seiten6 – nur noch als Rahmengesetz mit sehr allgemein gehaltenen Gegenmaßnahmen ausgestaltet.

Bereits derzeit ist der russische Präsident dazu ermächtigt, umfassende Gegensanktionen zu verhängen – aufgrund des Föderalen Gesetzes Nr. 281-FZ "Über besondere wirtschaftliche Maßnahmen" von 2006, welches auch die rechtliche Grundlage für das seit 2014 geltende Einfuhrverbot für Agrarprodukte aus den USA und der EU bildet. Dieses Gesetz hat jedoch den Nachteil, dass sämtliche Maßnahmen zeitlich befristet und bei Bedarf verlängert werden müssen. Nach dem Sanktionsgesetz können nun zeitlich unbeschränkte Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

In den personellen Anwendungsbereich dieser Gegenmaßnahmen fallen (a) die Vereinigten Staaten und andere ausländische Staaten, die "unfreundliche Handlungen" gegen Russland, russische juristische Personen und russische Staatsangehörige vornehmen ("Unfreundliche Staaten"), (b) Organisationen unter der Gerichtsbarkeit Unfreundlicher Staaten ("Unfreundliche Organisationen"), (c) Organisationen, einschließlich russischer juristischer Personen, die direkt oder indirekt ("durch eine vorherrschende Beteiligung von mehr als 25% im Kapital") Unfreundlichen Organisationen gehören ("Unfreundliche Tochtergesellschaften") sowie (d) Amtsträger und Staatsangehörige Unfreundlicher Staaten, die an unfreundlichen Handlungen gegen Russland beteiligt sind.

Die im Sanktionsgesetz vorgesehenen möglichen Gegenmaßnahmen zielen nicht auf die Vereitelung der Umsetzung ausländischer Sanktionen in Russland ab. Sie beschränken sich auf wirtschaftliche Gegensanktionen wie z.B.:

  • Einfuhrverbot für Waren und Rohstoffe, die aus Unfreundlichen Staaten stammen oder von Unfreundlichen Organisationen und Unfreundlichen Tochtergesellschaften hergestellt werden (mit Ausnahme lebensnotwendiger Produkte, die nicht durch in Russland hergestellte Produkte ersetzt werden können),
  • Ausschluss Unfreundlicher Organisationen und Unfreundlicher Tochtergesellschaften von staatlichen Beschaffungsprogrammen innerhalb Russlands,
  • Ausschluss Unfreundlicher Organisationen und Unfreundlicher Tochtergesellschaften von der Privatisierung russischen Staatseigentums.

Mit dem Inkrafttreten des Sanktionsgesetzes selbst würden allerdings noch keine Gegensanktionen verhängt werden. Sämtliche konkreten Maßnahmen bedürfen einer vorherigen Entscheidung des russischen Präsidenten und der Umsetzung durch die russische Regierung. Die dritte und letzte Lesung des Sanktionsgesetzes in der Staatsduma ist für den 22. Mai terminiert.7

Footnotes

1 http://www.kremlin.ru/acts/bank/38809

2 https://www.vedomosti.ru/business/news/2018/04/25/767812-edinaya-rossiya-predlozhila-shtrafovat-za-soblyudenie-sanktsii-ssha-na-50-mln-rublei

3 http://sozd.parliament.gov.ru/bill/464757-7

4 https://www.vedomosti.ru/economics/articles/2018/05/17/769805-duma-perenesla-rassmotrenie-zakonoproekta-o-nakazanii-za-soblyudenie-sanktsii

5 http://sozd.parliament.gov.ru/bill/441399-7

6 https://www.kommersant.ru/doc/3629453

7 https://www.kommersant.ru/doc/3630415

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