Für das Jahr 2018 wurde ein Übergang zu einem risikobasierten Ansatz bei der Durchführung regelmäßiger (planmäßiger) Inspektionen durch die russische Kartellbehörde (FAS) angekündigt. Die entsprechenden Änderungen wurden durch den FAS erarbeitet und werden in Form eines Beschlusses1 der russischen Regierung verabschiedet. Unternehmen unterliegen planmäßigen Inspektionen durch den FAS, wenn sie spezifische Kriterien erfüllen und ein bestimmtes Risikoprofil aufweisen: ein mittleres", moderates" oder niedriges" Risikoprofil.

Mittleres Risikoprofil

Natürliche Monopole und Einzelhandelsketten mit Umsätzen von mehr als RUB 10 Milliarden (ca. EUR 150 Millionen) fallen unter die Kategorie Mittleres Risikoprofil". In diesen Unternehmen führt der FAS planmäßig einmal alle drei Jahre Inspektionen durch.

Moderates Risikoprofil

Sonstige große Unternehmen, einschließlich solcher, die in gesellschaftlich bedeutenden Märkten operieren, mit Umsätzen von mehr als RUB 10 Milliarden fallen unter die Kategorie Moderates Risikoprofil". In diesen Unternehmen führt der FAS planmäßig einmal alle fünf Jahre Inspektionen durch.

Niedriges Risikoprofil

Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als RUB 10 Milliarden sollen vollständig von den Inspektion durch den FAS befreit werden.

Informationen über Unternehmen, die in die Kategorien mittleres und moderates Risikoprofil fallen, werden bis zum 15. Juli des dem Jahr der Inspektion vorausgehenden Jahres auf der Webseite der Kartellbehörde veröffentlicht. Unternehmen können beim FAS beantragen, dass die Gründe für die Zuordnung in die eine oder andere Kategorie begründet werden. Darüber hinaus ist ein Unternehmen berechtigt, eine Überprüfung der (vom FAS) vorgegebenen Risikokategorie zu beantragen. Der FAS wird die Anträge auf individueller Grundlage prüfen und, vorausgesetzt, dass hinreichende Argumente für eine Änderung vorgebracht werden, das Unternehmen über die Änderung der Risikokategorie in Kenntnis setzen.

Zusätzlich zu den vorstehend genannten Eckpunkten sieht das neue System vor, dass das Risikoniveau einer Gesellschaft, bei dem in den letzten drei Jahren vor dem Jahr der Inspektion ein Verstoß gegen kartellrechtliche Vorschriften festgestellt wurde, um eine Stufe heraufgesetzt wird (das heißt vom moderaten" Risikoprofil auf das mittlere" Risikoprofil). Andererseits wird das Risikoniveau für den Fall, dass einem Unternehmen in den letzten drei Jahren keine kartellrechtlichen Verstöße vorgeworfen werden konnten und dieses ein kartellrechtliches Compliance-System eingerichtet hat, entsprechend herabgestuft. Der Vorsitzende des FAS, Sergey Puzyrevskyi, führte auf einer Veranstaltung zum Thema Einhaltung kartellrechtlicher Vorschriften" hierzu aus:

"Es ist ein gewisser "Hebel" vorgesehen, der es ermöglicht, das Risikoprofil herabzustufen: wenn ein Unternehmen über einen Zeitraum von drei Jahren keine Verstöße gegen kartellrechtliche Bestimmungen begangen hat und ein kartellrechtliches Compliance-Programm eingerichtet hat. Wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Risikokategorie des Unternehmens von mittleres Risikoprofil" auf moderates Risikoprofil" herabgesetzt".

Nicht planmäßige Inspektionen und nicht angemeldete Durchsuchungen (Dawn Raids) durch den FAS bleiben von den vorgeschlagenen Änderungen unberührt.

Footnote

1 Entwurf eines Beschlusses der Regierung der Russischen Föderation Über die Anwendung eines risikobasierten Ansatzes im Rahmen der Organisation der bundesstaatlichen Kontrolle (Überwachung) der Einhaltung der kartellrechtlichen Vorschriften und der gesetzlichen Vorschriften über natürliche Monopole; der ursprüngliche Text wurde im April 2017 veröffentlicht. Die Kriterien für die unterschiedlichen Risikokategorien sind jedoch seit der Erstveröffentlichung des Entschließungsentwurfs überarbeitet worden. Dieser Artikel bezieht sich auf die jüngsten offiziell vom FAS genannten Kriterien, vgl. zum Beispiel: https://fas.gov.ru/press-center/news/detail.html?id=51834

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