Einleitung

Aufgrund des weitreichenden Geltungsbereichs der Verbote der EU- und US-Sanktionen ("Sanktionen") haben multinationale Konzerne in vielen Situationen auf der einen Seite keine andere Wahl, als ihre russischen Tochtergesellschaften anzuhalten, die Sanktionen einzuhalten. Auf der anderen Seite können russische Tochtergesellschaften dadurch erheblichen Risiken von Seiten des russischen Rechts ausgesetzt werden, da die Russische Föderation aus nationalem Interesse heraus gegen die Einhaltung der Sanktionen erhebliche Vorbehalte hat. In jüngster Zeit wurden immer mehr Fälle bekannt, in denen die Russische Föderation gegen Maßnahmen zur Einhaltung von Sanktionen vorgegangen ist. Dies führte dazu, dass russische Tochtergesellschaften in eine klassische Zwickmühle gerieten, da sie – zumindest dem ersten Anschein nach – gezwungen waren, entweder gegen Sanktionen oder aber gegen das russische Recht zu verstoßen.

Weitreichende Pflichten gemäß den Sanktionen

Die Sanktionen gelten für russische Tochtergesellschaften multinationaler Konzerne in zahlreichen Konstellationen, so z. B. wenn EU- oder US-Bürger Leitungsfunktionen ausüben, wenn Transaktionen ganz oder zum Teil auf EU- oder US-Staatsgebiet abgewickelt werden, oder wenn Genehmigungen der EU- oder US-Muttergesellschaften erforderlich sind. Die Sanktionen beinhalten sehr weitreichende Verbote, z. B. Waren oder Dienstleistungen für eine Nutzung auf der Krim zu liefern oder Finanzmittel und wirtschaftliche Ressourcen für von Sanktionen betroffene Unternehmen bereitzustellen oder deren Bereitstellung zu erleichtern. Verstöße russischer Tochtergesellschaften gegen solche Verbote können für deren Muttergesellschaften ernste Konsequenzen haben. Sie können eine Strafbarkeit auslösen und, vor allem in den USA, die Verhängung astronomisch hohe Bußgelder nach sich ziehen. Aus diesem Grund werden auch Finanzierungen durch EU- oder US-Banken nur unter der Bedingung der Einhaltung der Sanktionen gewährt (vgl. den auf der LMA-Website verfügbaren Leitfaden: Sanktionen der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union).

Kollision mit dem russischen Recht

Es überrascht wenig, dass die Russische Föderation in der Einhaltung der Sanktionen ihre nationalen Interessen beeinträchtigt sieht. In den letzten Jahren haben die russischen Behörden verstärkt die Auffassung vertreten, dass Handlungen oder Unterlassungen zwecks Einhaltung der Sanktionen als Verstöße gegen russisches Recht anzusehen sind.

Die Thematik hat in Russland besondere öffentliche Aufmerksamkeit erlangt, als Google und die russischen Kartellbehörden eine Vergleichsvereinbarung abgeschlossen haben, nach der Google verpflichtet ist, Android OS-Nutzern im gesamten Staatsgebiet der Russischen Föderation das Recht einzuräumen, auf ihren Android OS-Geräten jede beliebige Suchmaschine als Standardsuchmaschine festzulegen. Zugleich ist bekannt, dass Google nach Erlass der Sanktionen im Jahr 2015 das Angebot des Google Play Store und weiterer Dienste auf der Krim eingestellt hatte. Vor diesem Hintergrund vertreten die russischen Kartellbehörden die Auffassung, dass Google, um im Einklang mit dem russischen Kartellrecht zu handeln, seinen Pflichten aus der Vergleichsvereinbarung auch auf der Krim nachkommen muss. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht klar, ob Google seine Dienste auf der Krim wieder anbieten wird oder nicht. (Nachricht in der russischen Wirtschaftszeitung RBC)

Darüber hinaus können Maßnahmen russischer Tochtergesellschaften zur Einhaltung der Sanktionen (z. B. Anweisungen oder Aufforderungen an deren Geschäftsleitung, entsprechende Verpflichtungserklärungen zu unterzeichnen oder entsprechende Richtlinien zu verabschieden) zu Ermittlungen der russischen Staatsanwaltschaft wegen Verstößen gegen die folgenden Bestimmungen des rusisschen Rechts führen:

  • Bestimmungen des Arbeitsrechts zum Schutz von Arbeitnehmern,
  • einzelne strafrechtliche Bestimmungen (z. B. die Verbote extremistischer Aktivitäten, öffentlicher Aufrufe zu extremistischen Aktivitäten oder öffentlicher Aufrufe zu Verletzungen der territorialen Integrität der Russischen Föderation).

Die Quadratur des Kreises

Die Einhaltung der Sanktionen durch russische Tochtergesellschaften ist ein Thema, das sehr sorgfältig angegangen werden muss. Wir empfehlen, einen risikobasierten Ansatz zu wählen, bei dem auch die möglichen Konsequenzen des russischen Rechts in Betracht gezogen werden. Sehr oft sind maßgeschneiderte Lösungen möglich, bei denen die Sanktionen eingehalten werden, ohne dass die russische Tochtergesellschaft erheblichen Risiken des russischen Rechts ausgesetzt wird.

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