Liebe Leserin, lieber Leser,

das Jahr neigt sich mit schnellen Schritten dem Ende entgegen, und auch im letzten Quartal hat sich wieder viel getan. Wir blicken zunächst auf eine dicht gepackte und erfolgreiche Veranstaltungssaison zurück. Hervorzuheben ist unser Roundtable zur Krankenhaushaftpflicht am 1. Oktober in Frankfurt, unser Casualty Day mit Schwerpunkten auf Produkt- und Umwelthaftung sowie Länderfokus USA und Frankreich am 10. Oktober in Düsseldorf sowie die von Dr. Henning Schaloske als Vorsitzender des entsprechenden Arbeitskreises der DAV ARGE Versicherungsrecht am 19. November in München organisierte Konferenz zur Berufshaftung und Berufshaftpflichtversicherung. Die entsprechenden Veranstaltungsbesprechungen finden Sie neben anderen Themen in folgenden Kurzbeiträgen dieser Ausgabe:

  • Roundtable Krankenhaushaftpflicht
  • DAV Tagung – Aktuelle Entwicklungen in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Casualty Day
  • Oberlandesgericht München bestätigt: Kein Versicherungsschutz für Ansprüche gemäß § 64 GmbHG
  • Grünes Licht für LegalTech als Inkassodienstleister
  • Neues Berechnungsmodell für DSGVO-Bußgelder
  • Cyberversicherung – Zum Versicherungsschutz für vorvertragliche Cyberangriffe
  • Datenflut aufgrund der medizinischen Digitalisierung – Konsequenzen für den Behandlungsvertrag
  • US Discovery in Schiedsverfahren? – Aktuelle US Court of Appeals Entscheidungen
  • International: A Practical Overview of ICC Incoterms 2020

Daneben finden Sie eine Auswahl aktueller Rechtsprechung und Entwicklungen im Markt, unter anderem

  • Zur Nebenintervention der D&O-Versicherung im Haftpflichtverfahren,
  • Zum Schadensersatzanspruch bei Verletzung einer Gerichtsstandvereinbarung durch Klage vor einem US-amerikanischen Gericht,
  • Zu den Anforderungen an die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt,
  • Zum Referentenentwurf des BMJ zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität,
  • Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und
  • Zur BaFin Auslegungsentscheidung hinsichtlich der Abgrenzung der Finanzrückversicherung von der traditionellen Rückversicherung in der Nichtleben-Sparte.

Auf ein Wiedersehen und eine weitere vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit freuen wir uns. Termine für bereits feststehende Veranstaltungen finden Sie unter der Rubrik "Clyde & Co Insight".

Wir wünschen Ihnen, Ihren Teams und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr!

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The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.